Der Rattanstock von Singapur

Der Rattanstock von Singapur

Manche Staaten entwickeln zu einer bestimmten Art des Strafens mit der Zeit ein Verhältnis, das beinahe etwas Inniges oder Identitätsstiftendes hat.

Den Franzosen war das ihre Guillotine. Kein anderes Land dürfte sich eine Hinrichtungsart derart gründlich zu eigen gemacht haben. Die Guillotine überdauerte Revolution, Kaiserreiche und Republiken. Noch als der Citroën CX über französische Autobahnen fuhr und die Concorde zwischen Paris und New York verkehrte, fiel in französischen Gefängnishöfen das Fallbeil. In den 1970er Jahren wurden sechs Männer in Frankreich guillotiniert, zuletzt Hamida Djandoubi 1977. Die Österreicher hatten ihren Würgegalgen. Auch der war keine gewöhnliche Variante des Hängens, sondern eine österreichische Besonderheit.

Andere Länder hatten andere Vorlieben. In den britischen Kolonien Südostasiens waren es Stockschläge. Die Kolonialherren erklärten ihre Strafpraxis mit angeblichen Eigenschaften der von ihnen beherrschten Bevölkerung. Als 1872 im Legislative Council der Straits Settlements über die Prügelstrafe beraten wurde, erklärte der Abgeordnete Thomas Shelford, die gesamte Erfahrung im fernen Osten zeige, dass Auspeitschen oder Stockschläge eine wesentlich wirksamere Strafe seien als Gefängnis. Gerade in Singapur habe man es schließlich mit Aufrührern zu tun, die feige und gewalttätig seien. Dass der britische Secretary of State die entsprechenden Vorschriften nicht akzeptieren wollte, wunderte Shelford außerordentlich, da „diese Leute“ – für die man die Strafe benötige – nach seiner Ansicht größtenteils aus dem „Gesindel und Abschaum Chinas“ bestünden. Auch der aufkommende Widerstand gegen Körperstrafen beeindruckte ihn wenig. Die Vorstellung von einer gemeinsamen Menschlichkeit der Europäer und der von ihnen beherrschten Menschen tat er als sentimentale Bewegung aus Exeter Hall ab – jenem Londoner Zentrum, von dem zuvor die britische Anti-Sklaverei-Bewegung ausgegangen war.
 

es gereiche einer „zivilisierten Gesellschaft“ nicht zur Ehre, Frauen auszupeitschen

 
Vierzehn Jahre später hatte sich das moralische Empfinden der Kolonialmacht ein kleines Stück weiterentwickelt. 1886 befand der Colonial Secretary, es gereiche einer „zivilisierten Gesellschaft“ nicht zur Ehre, Frauen auszupeitschen. Das moralische Empfinden einer Gesellschaft entwickele sich schließlich fort. Das Auspeitschen oder Schlagen mit einem Stock dürfe nun nur noch mit Umsicht und Vorsicht angewandt werden. Und ausschließlich an Männern. Die Prügelstrafe für Frauen wurde abgeschafft. Die Zivilisation endete damit einstweilen am männlichen Gesäß.

Die britische Kolonialherrschaft dauerte bis 1963. Singapur trat zunächst der neu gegründeten Föderation Malaysia bei und wurde am 9. August 1965 nach dem Bruch mit Malaysia ein unabhängiger Staat. Die Prügelstrafe blieb.

Der junge Staat hatte mit politischen Spannungen, Unruhen und auf Gebäude gemalten politischen Parolen zu kämpfen. Am 17. August 1966 wurde der Punishment for Vandalism Bill eingebracht. Der Entwurf sah für Vandalismus neben Geld- oder Freiheitsstrafe bereits das „Caning“ vor. Neun Tage später verschärfte die Regierung den Entwurf noch einmal: Die mögliche Haftstrafe wurde von sechs Monaten auf drei Jahre erhöht und die Zahl der Schläge auf mindestens drei und höchstens acht festgelegt.
 

„Drei der Besten“

 
Lee Kuan Yew, der erste Premierminister Singapurs, machte im Parlament keinen großen Hehl daraus, worin er den besonderen Wert dieser Sanktion sah. Ein politisch motivierter Täter könne eine Geld- oder Gefängnisstrafe als heroisches Opfer inszenieren. Wenn er dagegen wisse, dass er „drei der Besten“ bekomme, werde seine Begeisterung vermutlich nachlassen. Mit dem Ausgepeitschtwerden sei schließlich wenig Ruhm verbunden.

Es geht nicht nur um Schmerz sondern auch um Demütigung.

Bis heute sieht der Vandalism Act für das Bemalen oder Beschriften fremden Eigentums mit nicht ohne weiteres entfernbaren Stoffen drei bis acht Stockhiebe vor. Wer bei einer ersten Tat lediglich mit Kreide, Bleistift oder einem anderen abwaschbaren Mittel arbeitet, kann von der Körperstrafe verschont bleiben.

Die Höchstzahl beträgt bei Erwachsenen 24 Schläge. Die Strafe darf nicht auf mehrere Sitzungen verteilt werden. Frauen dürfen überhaupt nicht ausgepeitscht werden, ebenso Männer, die zum Zeitpunkt der Vollstreckung älter als 50 Jahre sind. Vor Beginn muss ein Arzt bestätigen, dass der Verurteilte gesundheitlich in der Lage ist, die Strafe zu ertragen. Er bleibt während der Vollstreckung anwesend. Hält er den Mann nach einigen Schlägen nicht mehr für belastbar, muss abgebrochen werden. Der Rest kann anschließend vom Gericht durch zusätzliche Freiheitsstrafe ersetzt werden.

Wie die Vollstreckung im Einzelnen aussieht, wurde der Öffentlichkeit lange nur bruchstückhaft mitgeteilt. 1994 sah sich die singapurische Gefängnisverwaltung schließlich veranlasst, einige Einzelheiten klarzustellen. Anlass war ein amerikanischer Schüler namens Michael Fay und eine internationale Debatte mit zahlreichen Mutmaßungen.

Der damals 18-jährige Michael Fay lebte mit seiner Mutter und seinem Stiefvater in Singapur und hatte sich 1993 an einer Serie von Sachbeschädigungen beteiligt. Unter anderem waren Autos mit Farbe besprüht worden. Im März 1994 erhielt er vier Monate Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und zusätzlich sechs Stockhiebe. Präsident Bill Clinton bat die singapurische Regierung um Gnade. Diese fand dafür in der Sache keinen Anlass, reduzierte die Strafe aber als diplomatische Geste an den amerikanischen Präsidenten von sechs auf vier Schläge.

Die Gefängnisverwaltung erklärte, der Verurteilte werde an Hand- und Fußgelenken mit Lederfesseln an einem eigens dafür vorgesehenen bockartigen Gestell nach vorne gebeugt fixiert. Die Trefferzone – das Gesäß – liegt frei, empfindliche Körperpartien darüber werden gepolstert. Das Gesäß bleibt frei. Der verwendete Rattanstock sei rund 1,20 Meter lang und etwa 13 Millimeter dick. Vor der Vollstreckung werde er in Wasser eingeweicht, damit er biegsam bleibe und nicht splittere, und antiseptisch behandelt. Der ausführende Beamte müsse körperlich fit sein – ein Kampfsportmeister müsse er entgegen anderslautenden Zeitungsmeldungen jedoch nicht sein. Der Vollzug findet nichtöffentlich statt. Nach der Strafe werde der Verurteilte erneut ärztlich untersucht und die verletzte Haut antiseptisch versorgt.

Am 5. Mai 1994 wurde die Strafe im Queenstown Remand Prison vollstreckt. Zehn Gefangene wurden an diesem Tag ausgepeitscht, einer von ihnen war Fay. Anschließend teilte die Gefängnisverwaltung mit, der Arzt habe ihn in „zufriedenstellendem Zustand“ vorgefunden, er sei selbstständig in seine Zelle zurückgegangen.

Fay selbst beschrieb später als Ergebnis der Prozedur drei dunkelbraune Narbenfelder auf der einen und vier etwa einen halben Zoll breite Linien auf der anderen Gesäßhälfte. Die Haut sei eingerissen gewesen. Blut habe es durchaus gegeben, wenn auch nicht in den Mengen, die einige Berichte behauptet hatten.

Auch zwei Deutsche lernten die Prozedur im Jahr 2015 am eigenen Leib kennen. Sie hatten im November 2014 nachts das gesicherte Bishan-Depot der singapurischen U-Bahn betreten und einen Waggon großflächig besprüht. Anschließend verließen sie das Land. In Malaysia wurden sie festgenommen, nach Singapur ausgeliefert und am 5. März 2015 wegen Vandalismus und Hausfriedensbruchs zu jeweils neun Monaten Haft und drei Stockhieben verurteilt. Vor Gericht zeigten sich beide reuig. Das ersparte ihnen die Sanktion jedoch nicht.

Nur einen Tag zuvor, am 4. März 2015, hatte der Court of Appeal sein bis heute zentrales Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Prügelstrafe verkündet. Die gegen einen wegen Drogenhandels Verurteilten ursprünglich verhängte Todesstrafe war in lebenslange Haft und 15 Stockhiebe umgewandelt worden. Der Verurteilte akzeptierte die lebenslange Freiheitsstrafe, griff aber die zusätzlichen Schläge an. Sie seien Folter, verstießen gegen die Verfassung und erfüllten keinen rationalen Strafzweck.

Der Court of Appeal ließ keinen Zweifel daran, dass die Stockschläge ein erhebliches Maß an Schmerzen und Leiden verursachen. Er hielt die singapurische Ausgestaltung sogar ausdrücklich für schwerwiegender als die Prügelstrafe, mit der sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1978 im Fall Tyrer beschäftigt hatte.

Anthony Tyrer war 15 Jahre alt, als ihn ein Gericht auf der Isle of Man 1972 wegen Körperverletzung zu drei Schlägen mit einer Birkenrute verurteilte. In Anwesenheit seines Vaters und eines Arztes musste er Hose und Unterhose herunterziehen und sich über einen Tisch beugen. Zwei Polizisten hielten ihn fest, ein dritter schlug zu. Bereits beim ersten Hieb zerbrach ein Teil der Birkenrute. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnete diese gerichtlich angeordnete Körperstrafe 1978 als degradierende, vom Staat institutionalisierte Gewalt und stellte einen Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Singapurs höchstes Gericht kannte diese Entscheidung, kam aber zu einem anderen Ergebnis. Die regulierte singapurische Form der Körperstrafe mit medizinischer Aufsicht erreiche nicht die Schwelle zur Folter.

Zu diesem Ergebnis kamen die Richter, nachdem sie sich durchaus auch mit der praktischen Umsetzung auseinandergesetzt hatten. Das Gericht hielt fest, dass die Schläge auf das Gesäß geführt würden, um das Risiko von Verletzungen an Knochen und inneren Organen zu vermindern. Der eingeweichte Stock solle nicht splittern und die Haut nicht unkontrolliert aufreißen. Die Schläge würden in regelmäßigen Abständen und kontrolliert ausgeführt. Die ständige Anwesenheit eines Arztes sei obligatorisch. Das Gericht konnte die Vollzugspraxis allerdings nur eingeschränkt überprüfen. Die Gefängnisverwaltung verfügte zwar über interne Dienstvorschriften und standardisierte Verfahrensanweisungen, deren Vorlage der Verurteilte verlangte. Staatsanwaltschaft und Innenministerium lehnten aber selbst die Vorlage einer geschwärzten Fassung wegen Sicherheitsbedenken ab. Wie der Verurteilte exakt positioniert wird, welche genauen Anforderungen an den Vollstrecker gestellt werden und welche Vorgaben für die Durchführung der Schläge gelten, blieb damit unter Verschluss.

Singapur ist bis heute kein Vertragsstaat der UN-Antifolterkonvention. Der Court of Appeal akzeptierte zwar die zunehmende internationale Ablehnung gerichtlicher Körperstrafen, sah aber keinen Grund, das singapurische Gesetz deshalb außer Anwendung zu lassen. Selbst ein entgegenstehender völkerrechtlicher Grundsatz könne eindeutiges innerstaatliches Gesetzesrecht nicht ohne Weiteres verdrängen.

Der Court of Appeal erklärte, die Frage der Abschreckungswirkung sei eine kriminalpolitische Bewertung und damit Sache des Parlaments, nicht der Gerichte. Ob die Stockschläge also besser abschrecken als andere Sanktionen, musste deshalb nicht geklärt werden. Singapur selbst hält an dieser Annahme bis heute fest. Die Regierung nennt ausdrücklich Spezial- und Generalprävention sowie eine tatangemessene Vergeltung als Funktionen der Strafe und verweist unter anderem darauf, dass nach Einführung zwingender Stockhiebe für bestimmte Verstöße gegen das Einwanderungsrecht die Zahl illegaler Einwanderer deutlich zurückgegangen sei.
 

Die Anzahl der erhaltenen Prügelstrafen sei für die Häftlinge eher eine Art Statussymbol

 
Der ehemalige singapurische Gefangene Neville Tan, der die Sanktion mehrfach erhalten hatte, antwortete 2015 auf die Frage nach der Abschreckungswirkung, die Anzahl der erhaltenen Prügelstrafen sei für die Häftlinge eher eine Art Statussymbol. Der eigentliche Schlag sei nur ein kurzer Moment. Unangenehm seien vor allem die Tage danach: Die Kleidung klebe an den verletzten Stellen, beim Ausziehen beginne die Haut erneut zu bluten, Schlafen auf dem Rücken sei kaum möglich und selbst das vorgeschriebene Hinhocken bei der Gefangenenzählung könne die Wunden wieder öffnen.

Medizinisch ist die Sache erstaunlich schlecht untersucht. Belastbare klinische Studien über Verletzungsmuster oder langfristige Folgen sind nicht zu finden.

Singapur gehört zu den reichsten, sichersten und technologisch am weitesten entwickelten Staaten der Welt. Wolkenkratzer stehen an einer geradezu klinisch sauberen Marina, autonome Fahrzeuge fahren durch die Stadt, Behördengänge werden digital erledigt. Gleichzeitig zählte das singapurische Innenministerium im Herbst 2025 161 Straftatbestände, für die das Gesetz die Prügelstrafe zwingend oder fakultativ vorsah. Seither sind weitere hinzugekommen.

Wer heute etwa mit gefälschte Internetangeboten andere Menschen betrügt, kann in einem der technisch modernsten Staaten der Welt an einem Gestell festgeschnallt und mit einem eingeweichten Rattanstock geschlagen werden. Auf das Gesäß. Mindestens sechsmal.

Und der Kaugummi? Bringt er – auf die Straße gespuckt – den Übeltäter auf den Prügelbock?

Ganz so ist es nicht. Kaugummi darf grundsätzlich weder eingeführt noch verkauft werden. Wer einen Kaugummi auf die Straße wirft, riskiert Geldbußen und einige Stunden öffentlichkeitswirksames Straßenreinigen – aber keine Stockhiebe.

Ein abgelaufenes Visum kann wesentlich unangenehmer werden.


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