Schlagwort: Mord

(Substantiv, maskulin)

 

Rechtlich besonders beanstandete Form der Tötung eines Menschen. Nicht etwa, weil jemand stirbt – das tut er auch beim Totschlag – sondern weil Tat oder Täter dabei ein Merkmal aufweist, das der Gesetzgeber für moralisch erschwerend hält. Hierzu zählen Heimtücke, Habgier, Grausamkeit und sonstige Dinge, die sich zuweilen einer gesellschaftlich vermittelbaren Logik entziehen.

 

Die Sanktion ist obligatorisch, die Dogmatik subsidiär. Der Begriff bleibt vage, weil er wirken soll. Mord trennt nicht zwischen Leben und Tod, sondern zwischen strafbar und unverzeihlich.

  • Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine technische, politische und administrative Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung von Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – „Das Leben des Menschen ist unantastbar“ – schränkte ihn aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste…

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  • Der Fall Jenny Fischer

    Der Fall Jenny Fischer

    Jenny ist ein Fall, den Rauschgiftfahnder Jörg Schmitt-Kilian vor Jahren lösen konnte. Er erlebte bei den Ermittlungen gegen eine „Mörderin auf Raten“ mehr als eine Überraschung. Als der für das Rauschgiftkommissariat der Zentraldienststelle in dieser Region zuständige Kommissar wird er von dem örtlichen Rauschgiftsachbearbeiter um Unterstützung bei Ermittlungen gebeten. Seine Kollegen überwachen seit Wochen in einem kleinen Dorf den Telefonanschluss einer Jenny Fischer. Merkwürdig erscheint, dass die junge Frau konspirativ und hochprofessionell ihren Heroinhandel betreibt, obwohl zu ihrer Person keinerlei polizeiliche Erkenntnisse vorliegen.

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  • Johannes Bückler – der „Schinderhannes“

    Johannes Bückler – der „Schinderhannes“

    „Bewohner der lachenden Ufer des Rheins, ich bin beauftragt, Euch an den Wohltaten der Gesetze teilnehmen zu lassen, nach welchen die Franzosen regiert werden“, verkündete der zur Verwaltung der von den französischen Truppen im sog. Ersten Koalitionskrieg eroberten Gebiete eingesetzte Regierungskommissar François Joseph Rudler im Dezember 1797 den frischgebackenen französischen Staatsbürgern. Im Frühsommer 1802 war Johannes Bückler überhaupt nicht nach republikanischen Wohltaten zumute. Er war seit dem 31. Mai im deutschen Frankfurt am Main inhaftiert und ahnte, dass ihm bei einer Auslieferung an die französischen Behörden das Fallbeil drohen würde.

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