Schlagwort: Hinrichtung
(Substantiv, feminin)
Staatlich organisierter Vollzug der Todesstrafe – in der Regel nach förmlichem Verfahren, gelegentlich auch ohne.
Die Hinrichtung ist der Endpunkt hoheitlicher Gewaltanwendung und war über Jahrhunderte Bestandteil öffentlicher Ordnungsvorstellungen. Die Frage, ob sie gerecht, notwendig oder grausam war, stellte sich selten – wohl aber die nach dem richtigen Zeitpunkt, dem passenden Ort und der geeigneten Methode.
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Die Guillotine von Rheinland-Pfalz
Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine technische, politische und administrative Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung von Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – „Das Leben des Menschen ist unantastbar“ – schränkte ihn aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste…
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Josef Lang – k.k. Scharfrichter
Josef Lang war berühmt. Oder berüchtigt. Oder beides. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Beruf des Henkers noch Projektionsfläche für Aberglauben. Lang erhielt Post. Viel Post, wie er berichtete. Von Frauen und Männern, Bauern und Adligen, Wahnsinnigen und Frommen. Sie wollten ein Stück vom Strick, einen Segen, einen Fluch, ein „Zauperwort“ das den Geist des toten Kindes vertreibt oder einen Tropfen Urin für die Schläfen und manchmal einen Besuch. Die Damen der Gesellschaft sollen ihn umschwärmt haben. Einmal habe ihn eine junge Dame gebeten, eine Strangulation zu demonstrieren. An ihr.
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Johannes Bückler – der „Schinderhannes“
„Bewohner der lachenden Ufer des Rheins, ich bin beauftragt, Euch an den Wohltaten der Gesetze teilnehmen zu lassen, nach welchen die Franzosen regiert werden“, verkündete der zur Verwaltung der von den französischen Truppen im sog. Ersten Koalitionskrieg eroberten Gebiete eingesetzte Regierungskommissar François Joseph Rudler im Dezember 1797 den frischgebackenen französischen Staatsbürgern. Im Frühsommer 1802 war Johannes Bückler überhaupt nicht nach republikanischen Wohltaten zumute. Er war seit dem 31. Mai im deutschen Frankfurt am Main inhaftiert und ahnte, dass ihm bei einer Auslieferung an die französischen Behörden das Fallbeil drohen würde.