Schlagwort: Todesstrafe

(Substantiv, feminin)

 

Staatlich angeordnete Beendigung menschlichen Lebens als Sanktion für bestimmte Straftaten. Vollzogen zumeist durch Erhängen, Erschießen, Vergiften oder mechanische Trennung des Kopfes.

 

Historisch weit verbreitet, gegenwärtig völkerrechtlich umstritten und in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 102 GG abgeschafft.

  • Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – schränkte diesen aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste Verbrechen gegen Leib und Leben durch richterliches Urteil verwirkt erklärt werden“. Zwei Sätze im juristischen Spagat.

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  • Josef Lang – k.k. Scharfrichter

    Josef Lang – k.k. Scharfrichter

    Josef Lang war berühmt. Oder berüchtigt. Oder beides. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Beruf des Henkers noch Projektionsfläche für Aberglauben. Lang erhielt Post. Viel Post, wie er berichtete. Von Frauen und Männern, Bauern und Adligen, Wahnsinnigen und Frommen. Sie wollten ein Stück vom Strick, einen Segen, einen Fluch, ein „Zauperwort“ das den Geist des toten Kindes vertreibt oder einen Tropfen Urin für die Schläfen und manchmal einen Besuch. Die Damen der Gesellschaft sollen ihn umschwärmt haben. Einmal habe ihn eine junge Dame gebeten, eine Strangulation zu demonstrieren. An ihr.

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