Schlagwort: Scharfrichter
(Substantiv, maskulin)
Amtsträger der vormodernen Strafrechtspflege, zuständig für die ordnungsgemäße Vollstreckung körperlicher und tödlicher Strafen, insbesondere Enthauptung, Erhängen, Rädern oder Verbrennen – stets unter Einhaltung der lokalen Gepflogenheiten und im Auftrag der jeweiligen Obrigkeit.
Schon die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 regelte, wie Hinrichtungen durchzuführen seien – nicht etwa, ob sie stattzufinden haben. Das diente der Rechtssicherheit: man wusste, wie man starb.
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Die Guillotine von Rheinland-Pfalz
Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine technische, politische und administrative Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung von Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – „Das Leben des Menschen ist unantastbar“ – schränkte ihn aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste…
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Josef Lang – k.k. Scharfrichter
Josef Lang war berühmt. Oder berüchtigt. Oder beides. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Beruf des Henkers noch Projektionsfläche für Aberglauben. Lang erhielt Post. Viel Post, wie er berichtete. Von Frauen und Männern, Bauern und Adligen, Wahnsinnigen und Frommen. Sie wollten ein Stück vom Strick, einen Segen, einen Fluch, ein „Zauperwort“ das den Geist des toten Kindes vertreibt oder einen Tropfen Urin für die Schläfen und manchmal einen Besuch. Die Damen der Gesellschaft sollen ihn umschwärmt haben. Einmal habe ihn eine junge Dame gebeten, eine Strangulation zu demonstrieren. An ihr.