Schlagwort: Mainz
(Eigenname, neutral)
Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, gelegen am linken Rheinufer gegenüber von Wiesbaden. Verwaltungssitz, Medienstandort, Universitätsstadt und juristisches Oberzentrum mit Oberverwaltungsgericht, Justizministerium und ausgeprägter Parkplatzproblematik.
-
Die Guillotine von Rheinland-Pfalz
Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine technische, politische und administrative Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung von Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – „Das Leben des Menschen ist unantastbar“ – schränkte ihn aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste…
-
Johannes Bückler – der „Schinderhannes“
„Bewohner der lachenden Ufer des Rheins, ich bin beauftragt, Euch an den Wohltaten der Gesetze teilnehmen zu lassen, nach welchen die Franzosen regiert werden“, verkündete der zur Verwaltung der von den französischen Truppen im sog. Ersten Koalitionskrieg eroberten Gebiete eingesetzte Regierungskommissar François Joseph Rudler im Dezember 1797 den frischgebackenen französischen Staatsbürgern. Im Frühsommer 1802 war Johannes Bückler überhaupt nicht nach republikanischen Wohltaten zumute. Er war seit dem 31. Mai im deutschen Frankfurt am Main inhaftiert und ahnte, dass ihm bei einer Auslieferung an die französischen Behörden das Fallbeil drohen würde.