Schlagwort: Guillotine

(franz. Substantiv, feminin)

 

Französische Bezeichnung des Fallbeils, benannt nach dem Arzt Joseph-Ignace Guillotin, der sie nicht erfand, aber propagierte – aus humanitären Gründen.

 

Die Guillotine war das Produkt aufklärerischer Strafrechtsreform: ein Tötungsinstrument, das schmerzlos, schnell und standardisiert arbeiten sollte. Ihre Einführung 1792 markierte den Versuch, das Töten zu zivilisieren – durch Technik, Gleichheit und Sachlichkeit. Frankreich blieb ihr über Jahrhunderte treu – bis 1977.

 

Der Fortschritt bestand darin, dass niemand mehr durch ein stumpfes Schwert oder ungeschickte Henkerhand leiden sollte – nicht darin, dass der Tod nun zur maschinellen Routine wurde

  • Tod am Nachmittag

    Tod am Nachmittag

    Jahrhundertelang waren Hinrichtungen nicht nur Strafe, sondern öffentliches Spektakel. Man trank Champagner, spielte Karten und sang Gassenhauer mit bester Sicht auf das Schafott. Von Damiens auf der Place de Grève über die Galgen von London und Wien bis zu Rainey Bethea in Kentucky und Eugen Weidmann in Versailles: Eine Geschichte über den Tod als Volksfest und die erstaunliche Ausdauer menschlicher Schaulust – bis die Justiz das Publikum irgendwann vor den Gefängnismauern aussperrte.

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  • Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Die Guillotine von Rheinland-Pfalz

    Der 11. Mai 1949 schloss in Rheinland-Pfalz eine Unternehmung ab, die dem Zweck diente, Menschen zu töten: Die neue Guillotine in der Haftanstalt Mainz war einsatzbereit. Raum 27, frisch gekalkt, mit Abflussrinnen im Boden, war als Hinrichtungsstätte eingerichtet. Das Fallbeil war montiert, ein Ersatzmesser lag bereit, der Scharfrichter stand unter Vertrag. Die noch junge Landesverfassung stellte das Leben zwar unter den Schutz des Artikels 3 – schränkte diesen aber im selben Atemzug ein: Es könne „auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste Verbrechen gegen Leib und Leben durch richterliches Urteil verwirkt erklärt werden“. Zwei Sätze im juristischen Spagat.

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  • Johannes Bückler – der „Schinderhannes“

    Johannes Bückler – der „Schinderhannes“

    „Bewohner der lachenden Ufer des Rheins, ich bin beauftragt, Euch an den Wohltaten der Gesetze teilnehmen zu lassen, nach welchen die Franzosen regiert werden“, verkündete der zur Verwaltung der von den französischen Truppen im sog. Ersten Koalitionskrieg eroberten Gebiete eingesetzte Regierungskommissar François Joseph Rudler im Dezember 1797 den frischgebackenen französischen Staatsbürgern. Im Frühsommer 1802 war Johannes Bückler überhaupt nicht nach republikanischen Wohltaten zumute. Er war seit dem 31. Mai im deutschen Frankfurt am Main inhaftiert und ahnte, dass ihm bei einer Auslieferung an die französischen Behörden das Fallbeil drohen würde.

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