Schlagwort: Code pénal
(franz. Substantiv, maskulin)
Bezeichnung für das französische Strafgesetzbuch – erstmals 1791 eingeführt, im Geist der Aufklärung, mit dem Anspruch, die Strafjustiz zu rationalisieren und zu entmystifizieren.
Kein bloßer Gesetzestext, sondern ein politisches Projekt: Er sollte der Rechtsprechung die Willkür austreiben, das Strafmaß an den Taten ausrichten – nicht an den Tätern – und die Justiz dem Gesetz unterwerfen, nicht der Krone. Folter wurde abgeschafft, die Todesstrafe reduziert, das Strafrecht säkularisiert. Er war ein Kind der Revolution – idealistisch, systematisch, bisweilen naiv. Nur wenige Jahre später wurde er vom autoritäreren Code pénal 1810 abgelöst: napoleonisch, pragmatisch, repressiv.
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Johannes Bückler – der „Schinderhannes“
„Bewohner der lachenden Ufer des Rheins, ich bin beauftragt, Euch an den Wohltaten der Gesetze teilnehmen zu lassen, nach welchen die Franzosen regiert werden“, verkündete der zur Verwaltung der von den französischen Truppen im sog. Ersten Koalitionskrieg eroberten Gebiete eingesetzte Regierungskommissar François Joseph Rudler im Dezember 1797 den frischgebackenen französischen Staatsbürgern. Im Frühsommer 1802 war Johannes Bückler überhaupt nicht nach republikanischen Wohltaten zumute. Er war seit dem 31. Mai im deutschen Frankfurt am Main inhaftiert und ahnte, dass ihm bei einer Auslieferung an die französischen Behörden das Fallbeil drohen würde.